Der Freundeskreis möchte alle ansprechen, die sich der St. Ursula-Schule und dem Kloster verbunden fühlen. Wir brauchen Ihre Unterstützung, Ihre Ideen und Visionen, wir brauchen Ihre Mitarbeit. Wir suchen Sie als Förderer und Sponsor, schließen Sie sich unserem Verein an und unterstützen Sie unser Netzwerk.
Hier können Sie eine Beitrittserklärung downloaden, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben:
Diese schicken Sie bitte an die Adresse des Fördervereins:
Freundeskreis der St.-Ursula-Schule e.V.
Augustinerstraße 17
97070 Würzburg
Satzung
Freundeskreis der St.-Ursula-Schule Würzburg e.V. Förderverein
Augustinerstraße 17, 97070 Würzburg
Der Verein führt den Namen „Freundeskreis der St.-Ursula-Schule" und ist im Vereinsregister eingetragen. Sein Sitz ist Würzburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Vereinszweck ist die ideelle und materielle Unterstützung der schulischen Aufgaben und Einrichtungen des Konvents der Ursulinen in Würzburg. Der Verein erstrebt keine Gewinne, sondern verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i. S. d. §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, insbesondere Eltern, die den Einrichtungen verbunden sind, sowie Ehemalige. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet die Vereinsleitung.
Die Mitgliedschaft endet, wenn das Mitglied gegenüber der Vereinsleitung schriftlich seinen Austritt erklärt oder zwei Jahre keinen Beitrag zahlt. Das ausscheidende Mitglied verliert alle Rechte auf das Vereinsvermögen. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen den Vereinszweck verstößt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Vereinsleitung, den diese mit 2/3-Mehrheit fassen muss. Der Betroffene kann binnen einer Frist von drei Wochen Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die nachfolgende Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung nicht anwesend war, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Das Mitglied bestimmt die Höhe seines Vereinsbeitrages selbst. Der von der Mitgliederversammlung festgelegte Mindestbeitrag sollte nicht unterschritten werden. Der Beitrag ist jeweils bis zum 31.03. des Kalenderjahres fällig.
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vereinsleitung setzt sich zusammen aus dem Vorstand, dem Schriftführer, dem Kassier und als geborenen Mitgliedern den jeweiligen Leiter/innen des Gymnasiums und der Realschule der Ursulinen Würzburg und der Oberin des Konvents der Ursulinen oder einem von ihr zu benennenden Mitglied des Konvents in Vertretung des Schulträgers. Die/der Vorsitzenden und ihr/sein Stellvertreter vertreten den Verein – jeder allein – gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis gilt: Der Stellvertreter wird bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig. Das Amt endet durch Rücktritt oder durch die Wahl eines Nachfolgers. Die Vereinsleitung bleibt bis zur satzungsgemäßigen Neuwahl für zwei Jahre im Amt. Sie arbeitet ehrenamtlich.
Die Vereinsmittel dürfen nur zur Förderung der schulischen Aufgaben und Einrichtungen des Konvents der Ursulinen in Würzburg verwendet werden. Hierüber entscheidet die Vereinsleitung. Der Vorsitzende leitet die Sitzung der Vereinsleitung.
Der Vorstand beruft alle zwei Jahre möglichst im 2. Quartal des Kalenderjahres, und sonst bei Bedarf die Mitgliederversammlung ein. Er hat sie einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangt. Die Einladung erfolgt mindestens acht Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst, vom Schriftführer protokolliert und von ihm und dem Versammlungsleiter unterzeichnet. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3-Mehrheit der erschienen Mitglieder. Satzungsänderungen, die das Registriergericht im Eintragungsverfahren verlangt oder die das Finanzamt für erforderlich hält, kann der Vorstand ohne Mitgliederversammlung beschließen. Er hat diese bei nächster Mitgliederversammlung vorzutragen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Das bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes vorhandene Vermögen fällt an die schulischen Einrichtungen des Konvents der Ursulinen in Würzburg, ersatzweise an eine gemeinnützige oder karitative Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke der Bildung und Erziehung zu verwenden hat.
(Der „Freundeskreis der St.-Ursula-Schule e.V.“ Würzburg wurde am 26. März 1997
in das Vereinsregister unter Nr. VR 1664 eingetragen)